Kooperation von Krankenhäusern mit vor- und nachgelagerten Leistungsbereichen
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Anbahnung von Vereinbarungen /Verträgen mit niedergelassenen Ärzten, stationären und ambulanten Reha-Kliniken, ambulanten und stat. Pflegeeinrichtungen/-diensten, Apotheken, Heilmittelerbringern und Hilfsmittellieferanten